Stufe - Bronze

Nichtmitglieder

· Nichtmitglieder müssen sich im Besitz einer Lizenz befinden, die durch militärische Absprünge (sowohl bei der aktiven Truppe, wie auch im Sinne der Vereinsaktivitäten der FschJg. Kameradschaft) erworben wurde.
· Mindestens 10 Absprünge mit Militärfallschirmtypen, wovon mindestens 3 Absprünge über die FschJg Kameradschaft Kaiserslautern organisiert sein müssen.

Mitglieder

· Mitgliedern der FschJg. Kameradschaft kann, wenn der Wille zum Erwerb einer Lizenz erkennbar ist, unter Berücksichtigung der persönlichen Leistungen innerhalb des Vereins, die Stufe Bronze nach 5 militärischen Absprüngen, wovon mindestens 1 Sprung bei der FschJg Kameradschaft zu absolvieren ist, verliehen werden.


Stufe - Silber

· Mindestleistungen wie - Bronze - erfüllt,
· Totalanzahl der Sprünge 25.


Stufe - Gold

· Mindestleistungen wie - Bronze - erfüllt,
· Totalanzahl der Sprünge 50.


Stufe - Gold mit einem Diamanten

· Stufe - Gold -- erfüllt,
· Totalanzahl der Sprünge 100,
· Davon mindestens 20 manuelle Sprünge


Stufe - Gold mit zwei Diamanten

· Stufe - Gold -- erfüllt,
· Totalanzahl der Sprünge 250,
· Davon mindestens 50 manuelle Sprünge


Stufe - Gold mit drei Diamanten

· Stufe - Gold - erfüllt,
· Totalanzahl der Sprünge 500,
· Davon mindestens 100 manuelle Sprünge

Der Erwerb einer höheren Stufe setzt nicht den Besitz der jeweils niederen Stufen voraus.

Erwerbsberechtigter Personenkreis


Berechtigt zum Erwerb sind Mitglieder der FschJg. Kameradschaft Kaiserslautern, Teilnehmer an Sprungveranstaltungen der FschJg. Kameradschaft Kaiserslautern, und geladene Gäste.

Ehrenhalber kann das Abzeichen

· an Kriegsveteranen verliehen werden, die mindestens einen Gefechtssprung im Kriege nachweisen können. Ungeachtet der Anzahl aller Sprünge wird die Stufe - Gold - verliehen, sofern seine Leistungen nicht für eine höhere Stufe ausreichen.

· In der Stufe -Bronze- an Mitglieder verliehen werden, die mindesten 1 Sprung in der FschJg Kam. KL absolviert haben, jedoch nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr springen können, bzw dürfen.


· In der Stufe -Silber- oder -Gold- an Mitglieder verliehen werden, die bei einem Fallschirmabsprung Ihre Sprungtauglichkeit eingebüßt haben, ungeachtet der Anzahl der vorangegangenen Sprünge. Der Vorstand hat in diesem Falle, unter Berücksichtigung der persönlichen Leistungen, bzw. Engagements innerhalb des Vereins, sorgfältig zu prüfen welche Stufe verliehen werden soll.


Beantragung

Die Verleihung erfolgt auf schriftlichen Antrag, dem die Nachweise der Leistungen in beglaubigter Kopie beiliegen, bzw. auf mündlichen Antrag, wenn am Tage der Vollendung der Leistungen ein Verleihungsberechtigter der FschJg. Kameradschaft Kaiserslautern anwesend ist, und die Leistungen belegt werden können.
Gästen, Kriegsveteranen und Sprungversehrten kann das Abzeichen nach Feststellung der Zugangsberechtigung ohne Antrag verliehen werden.

Verleihung

Berechtigt zur Verleihung sind der Vorsitzende, dessen Stellvertreter.
In deren Abwesenheit, darf eine von einer Verleihungsberechtigten Person gezeichnete Urkunde, durch den Beirat, sowie durch den Fallschirmspringerspieß ausgesprochen werden mit dem Zusatz: "für den Vorsitzenden gezeichnet......der Vorsitzende."


Kosten

Mitglieder der FschJg. Kameradschaft Kaiserslautern und Teilnehmer an Sprungveranstaltungen der FschJg. Kameradschaft Kaiserslautern, die nicht Mitglied sind, zahlen eine Schutzgebühr in Höhe von € 25.-
Die Kosten für die Verleihung an Gäste, sowie für Ehrenverleihungen an Mitglieder der FschJg. Kameradschaft Kaiserslautern trägt die Vereinskasse.

Aktualisiert ( Montag, 23. März 2009 um 18:20 Uhr )