Vereinsabzeichen  Stufe - Bronze Nichtmitglieder · Nichtmitglieder müssen sich im Besitz einer Lizenz befinden, die durch militärische Absprünge (sowohl bei der aktiven Truppe, wie auch im Sinne der Vereinsaktivitäten der FschJg. Kameradschaft) erworben wurde. Mitglieder · Mitgliedern der FschJg. Kameradschaft kann, wenn der Wille zum Erwerb einer Lizenz erkennbar ist, unter Berücksichtigung der persönlichen Leistungen innerhalb des Vereins, die Stufe Bronze nach 5 militärischen Absprüngen, wovon mindestens 1 Sprung bei der FschJg Kameradschaft zu absolvieren ist, verliehen werden. · Mindestleistungen wie - Bronze - erfüllt, · Mindestleistungen wie - Bronze - erfüllt, · Stufe - Gold -- erfüllt, · Stufe - Gold -- erfüllt, · Stufe - Gold - erfüllt, Der Erwerb einer höheren Stufe setzt nicht den Besitz der jeweils niederen Stufen voraus. Erwerbsberechtigter Personenkreis Ehrenhalber kann das Abzeichen · an Kriegsveteranen verliehen werden, die mindestens einen Gefechtssprung im Kriege nachweisen können. Ungeachtet der Anzahl aller Sprünge wird die Stufe - Gold - verliehen, sofern seine Leistungen nicht für eine höhere Stufe ausreichen. · In der Stufe -Bronze- an Mitglieder verliehen werden, die mindesten 1 Sprung in der FschJg Kam. KL absolviert haben, jedoch nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr springen können, bzw dürfen. Die Verleihung erfolgt auf schriftlichen Antrag, dem die Nachweise der Leistungen in beglaubigter Kopie beiliegen, bzw. auf mündlichen Antrag, wenn am Tage der Vollendung der Leistungen ein Verleihungsberechtigter der FschJg. Kameradschaft Kaiserslautern anwesend ist, und die Leistungen belegt werden können. Verleihung Berechtigt zur Verleihung sind der Vorsitzende, dessen Stellvertreter. Mitglieder der FschJg. Kameradschaft Kaiserslautern und Teilnehmer an Sprungveranstaltungen der FschJg. Kameradschaft Kaiserslautern, die nicht Mitglied sind, zahlen eine Schutzgebühr in Höhe von € 25.- Aktualisiert ( Montag, 23. März 2009 um 18:20 Uhr ) |
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